Freitag, 16. August 2013

Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung ist sehr wichtig für alle, die im Todesfall Hinterbliebene (Mann, Frau, Kinder, Eltern, PartnerIn) zu versorgen haben. Über die Risikolebensversicherung erfolgt im Todesfall der versicherten Person eine Kapitalzahlung. Auch kann sie der Absicherung von Krediten (z. B. bei Hausfinanzierungen) dienen, dann in Form einer Restschuldversicherung. Ehepaare können eine Risikolebensversicherung auf zwei Leben abschließen, bei der die Versicherungssumme nur einmal (bei Tod des Erstversterbenden) fällig wird. Diese Art der Risikolebensversicherung ist billiger als zwei selbständige Verträge.

Die Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall eine vertraglich vereinbarte Versicherungssumme. Bei den Überlegungen zur Höhe der Versicherungssumme ist zu bedenken, dass für “jüngere” Hinterbliebene ein Kapitalbetrag von etwa 100.000 EUR erforderlich ist, um daraus auf Dauer und für lange Zeit eine monatliche “Rente” mit gleichbleibender Kaufkraft von 500 EUR zu erzielen. Für “ältere” Hinterbliebene reichen geringere Summen. Zu berücksichtigen sind bei einer derartigen Rechnung vor allem die Renten, die aus der Sozialversicherung oder anderen Versorgungen gezahlt werden.

Man kann bei Abschluss dieser Versicherung bereits ein Umwandlungsrecht vereinbaren. Dann kann man später ohne erneute Gesundheitsprüfung die Risikoversicherung in eine Kapitallebensversicherung umwandeln.

Auch bei der Festlegung der Laufzeit einer Risikolebensversicherung ist die jeweilige zukünftige potentielle Versorgungssituation von elementarer Bedeutung. Dazu zählt vor allem das Alter der Kinder. Oft hat sich die Versorgungslage des Ernährers in einem Alter von rund 50 Lebensjahren grundlegend verändert, da die Kinder das Haus verlassen und sich selbst versorgen können.

Wird nur in den nächsten Jahren eine besonders hohe Hinterbliebenenvorsorge benötigt wird, kann auch eine Risikolebensversicherung mit fallender Summe abgeschlossen werden. Diese hat den Vorteil, dass der Versicherungsbeitrag niedriger ist. Eine andere Möglichkeit wäre es, seine Risikolebensversicherung zu kündigen, sobald sie nicht mehr benötigt wird. Schlecht wäre allerdings, eine Risikolebensversicherung auf zunächst nur zehn Jahre abzuschließen. Wird nämlich noch weiterhin Versicherungsschutz benötigt, weil man zwischenzeitlich aber krank und damit unversicherbar geworden ist, steht man nach Ablauf der 10 Jahre ohne Versicherungsschutz da.

Risikolebensversicherungen

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